ÖAMTC: Zoll kann Weihnachtsshopping im Ausland verteuern

von Redaktion

Am besten vorab über Freigrenzen informieren

Weihnachtsgeschenke aus dem Ausland sind beliebt – so bekommt der Beschenkte häufig etwas, das man hierzulande nicht so oft sieht. „Allerdings kann der Shopping-Trip ins Ausland teurer werden als geplant“, weiß ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. „Denn wer sich vorher nicht mit den Zollbestimmungen vertraut macht, muss bei der Heimreise ordentlich nachzahlen, wenn er die Freigrenzen nicht kennt.“
Auf der sicheren Seite ist man beim Einkauf in einem EU-Land. „Waren für den eigenen Bedarf – dazu zählen auch Geschenke – sind innerhalb der EU zollfrei „So kann zum Beispiel eine 600 Euro teure Handtasche aus Paris ohne Probleme als Geschenk für die Freundin zollfrei nach Österreich eingeführt werden“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. Wer die gleiche Tasche hingegen in New York kauft, muss am Heimatflughafen in Österreich nachzahlen.

Zwtl.: Freimengen zusammenlegen ist nicht möglich

Die Zollfreigrenze liegt bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern über den Luftweg bei 430 Euro. Überschreitet der Wert der Geschenke diesen Betrag, müssen sie verzollt werden. „Das bedeutet, dass man am Flughafen durch den ‚roten Ausgang‘ muss“, so die ÖAMTC-Touristikerin. Wer die Grenze hingegen auf dem Landweg oder per Schiff passiert, muss mit einem Freibetrag von 300 Euro auskommen, wenn er nicht nachzahlen will. Vorsicht: Kinder bis zum 15. Lebensjahr haben eine Freigrenze von 150 Euro – unabhängig, ob sie auf dem Land- oder dem Luftweg reisen.
Wie hoch der Zoll letztlich ist, richtet sich nach dem Warenwert. Bei einem Wert, der über der Freigrenze, jedoch unter 700 Euro liegt, wird in Österreich meist mit einem Pauschalsatz von 2,5 Prozent verzollt. Bei Waren ab 700 Euro fällt eine höhere Nachzahlung an, die von der Warengruppe abhängt. „Eine Zusammenlegung der Reisefreimengen mehrerer Personen ist übrigens nicht möglich“, stellt die ÖAMTC-Expertin klar. „Das heißt, ein Ehepaar kann die 600 Euro teure Handtasche aus dem Beispiel nicht mit der Argumentation, gemeinsam über eine Freigrenze von 860 Euro zu verfügen, zollfrei einführen.“

Zwtl.: Belege aufbewahren, damit erst gar kein Verdacht aufkommt

Reisende sollten nach Möglichkeit immer alle Kaufbelege aufbewahren. Wer beispielsweise neuwertige Produkte bereits auf die Reise mitnimmt, kann den Verdacht, diese im Ausland gekauft zu haben, mit mitgebrachten Kopien der Kaufbelege entkräften.
Informationen zu den Zollbestimmungen im Ausland sind in der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo zu finden.

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