Haushaltsauflösung: Die besten Tipps

von Redaktion

Die Auflösung eines Haushaltes kann aus unterschiedlichen Gründen nötig werden – vielleicht gab es einen Todesfall, der Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist nötig oder es wird in ein anderes Land ausgewandert.

Für die Bewohner des Haushaltes stellt dies selbstverständlich keinen einfachen Schritt dar, wenn sie sich von dem Großteil ihres Hab und Guts trennen müssen. Es kommt jedoch in hohem Maße darauf an, im Zuge der Haushaltsauflösung fokussiert vorzugehen und den Überblick zu behalten – dafür ist wiederum eine durchdachte Planung notwendig.

Diejenigen, die sich diese Aufgabe nicht selbst zutrauen, können sich auch von einem spezialisierten Dienstleister, beispielsweise für die Haushaltsauflösung Hannover, dabei unterstützen lassen. Welche Tipps generell zu beachten sind, damit die Haushaltsauflösung erfolgreich und effizient durchgeführt werden kann, zeigt der folgende Artikel.

Die professionelle Planung

Geht es darum, eine Haushaltsauflösung zu organisieren, lässt sich nicht auf eine präzise Terminplanung verzichten. Bis die Wohnung oder das Haus wieder an den Vermieter zurückgegeben werden, müssen sich diese schließlich als besenrein und vollständig geräumt zeigen.

Damit in Anbetracht dessen keine Panik entsteht, stellt der erste Schritt der Haushaltsauflösung die Erstellung eines detaillierten Plans dar. In dessen Rahmen müssen auch ausreichende Zeitpuffer einkalkuliert werden, denn häufig kommt es im Zuge der Haushaltsauflösungen zu unvorhergesehenen Problemen und Verzögerungen.

Die Planungssicherheit wird beispielsweise beeinträchtigt, wenn Gegenstände über Kleinanzeigen verkauft werden – es kann im Vorfeld schließlich nicht abgesehen werden, wie lange für den Verkauf benötigt wird. Aus diesem Grund sollten für die vollständige Auflösung eines Haushaltes durchaus mehrere Wochen oder vielleicht sogar Monate einkalkuliert werden.

Zu den wichtigsten Punkten der Planung der Haushaltsauflösung gehören zum Beispiel unter anderem die Bestandsaufnahme der vorhandenen Gegenstände, die Auswahl von Wertgegenständen und wichtigen Erinnerungsstücken, der Verkauf von noch brauchbaren Dingen sowie die Sperrmüllentsorgung.

Inventarwert nicht zu hoch einschätzen

Oft scheitern Menschen daran, die Auflösung ihres Haushaltes in Eigenregie zu planen und im Anschluss zu realisieren. Die Haushaltsauflösung kann dann jedoch von einem professionellen Dienstleister durchgeführt werden. Im Zuge dessen wird das Unternehmen für die Haushaltsauflösung den Wert des vorhandenen Hausrates ermitteln. Weist dieser Gegenstände auf, die die von hohem Wert sind, können diese beispielsweise im Rahmen einer Auktion einen neuen Besitzer finden. Wird die Wohnung aufgrund eines Todesfalls geräumt, sind die Erlöse allerdings selbstverständlich den jeweiligen Erben vorbehalten.

Es besteht jedoch generell ein weit verbreiteter Fehler darin, den Mobiliarwert zu überschätzen. Erfahrungswerte zeigen klar, dass die Erlöse, die im Zuge einer Haushaltsauflösung erzielt werden können, die Kosten für die Entrümpelung, welche durch ein professionelles Unternehmen durchgeführt wird, in der Regel nicht decken können.

Sinnvoll ist es aus diesem Grund, den größten Teil des vorhandenen Inventars in Eigenregie zu veräußern, beispielsweis auf dem Flohmarkt oder über Kleinanzeigen in der Zeitung oder im Internet. Eine weitere Möglichkeit besteht im Übrigen darin, das Inventar an eine karitative Einrichtung zu spenden. Diese holen in vielen Fällen Spielsachen, Elektrogeräte, Kleider, Geschirr und Möbel sogar selbst ab.

Sperrmüllabholung beantragen

Für einige Gegenstände werden sich jedoch auch keine Abnehmer finden. Gegen eine entsprechende Gebühr können nicht mehr benötigte Gegenstände dann von dem Mülldienstleister der Kommune im Rahmen der Sperrmüllabholung entsorgt werden. Pro Kubikmeter sind dabei in der Regel mit Kosten zwischen 30 und 35 Euro zu rechnen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Sperrmüll möglichst frühzeitig bestellt wird. So entsteht kein Risiko, dass der nächste freie Termin vielleicht erst nach der Frist für die Haushaltsauflösung erhältlich ist.

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